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05.03.2010 | Leo Dautzenberg |

Steuern / Finanzen

Christlich-liberale Steuerpolitik voll auf Kurs

Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften im Deutschen Bundestag erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB:

Mit der zügigen Verabschiedung des EU-Umsetzungsgesetzes im Deutschen Bundestag beweist die christlich-liberale Koalition einmal mehr ihre steuerpolitische Handlungsfähigkeit. Dabei setzen wir mit diesem Gesetz nicht nur zwingende EU-rechtliche Vorgaben um, sondern ergreifen auch weitere konjunkturstärkende Maßnahmen, die in der letzten Wahlperiode von unserem alten Koalitionspartner blockiert worden waren. Nachdem wir bereits noch im vergangenen Jahr das Wachstumsbeschleunigungsgesetz erfolgreich auf den Weg gebracht haben, setzt nun auch dieses heute verabschiedete zweite Steuergesetz der christlich-liberalen Koalition wichtige Impulse für mehr Wachstum und Beschäftigung.

Zur Stärkung des Postmarktes wird die bislang geltende exklusive Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Postwesen dienende Umsätze der Deutsche Post AG zum 1. Juli 2010 aufgegeben. Damit schaffen wir mehr Wettbewerb im Interesse der Verbraucher und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Konjunktur. Entsprechend unserem Koalitionsvertrag bleibt dabei die Grundversorgung der Bürger mit Postdienstleistungen auch weiterhin umsatzsteuerfrei. Dafür hatte die Union von Anfang an Sorge getragen.

Ein weiterer wichtiger Wachstumsimpuls erfolgt mit der Konkretisierung der Besteuerung von sogenannten Funktionsverlagerungen. Damit führen wir das deutsche Unternehmenssteuerrecht hier an die internationalen Standards heran und schaffen bessere Voraussetzungen für mehr Wachstum und Beschäftigung gerade in dem Zukunftsbereich von Forschung und Entwicklung. Steuerausfälle sind dabei nicht zu erwarten. Im Gegenteil. Mit dieser Maßnahme stärken wir zugleich die Steuerbasis in Deutschland, indem neue Investitionen erleichtert werden. Zu den Gewinnern dieser Maßnahme werden damit insbesondere auch die Kommunen gehören.

Eine weitere wichtige Maßnahme zur Stärkung der Konjunktur ist die zielgenaue Ausgestaltung des sogenannten gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs für Leasing- und Factoringunternehmen. Damit erreichen wir, dass diese wichtigen Mittelstandsfinanzierer bezüglich ihrer Finanzierungsaufwendungen, die auf die Finanzierungsdienstleistungen entfallen, hier auch entsprechende gewerbesteuerliche Rahmenbedingungen erhalten wie Kreditinstitute. Dies wird sich positiv auf die Finanzierungsbedingungen gerade auch der mittelständischen Wirtschaft auswirken.

Besonders hervorzuheben ist schließlich noch die spürbar verbesserte steuerliche Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und damit einhergehend natürlich auch eine entsprechende Stärkung der Eigenkapitalbasis der Unternehmen. Bislang sieht die hier bestehende Steuerfreiheit bis 360 € vor, dass die Vermögensbeteiligung als freiwillige Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen wird. Nun gilt diese steuerliche Begünstigung auch dann, wenn die Vermögensbeteiligung durch Entgeltumwandlung finanziert wird.

All diese Maßnahmen zeigen: die christlich-liberale Steuerpolitik für mehr Wachstum und Beschäftigung ist voll auf Kurs.

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