Die unionsgeführte Bundesregierung und die unionsgeführten Bundesländer sind sich einig. Wir wollen mit einer Grundgesetzänderung die zukünftige Zusammenarbeit von Bund und Kommunen in den ARGEN und eine Ausweitung des Optionsmodells rechtlich absichern.
Im Vorfeld der Festlegung in der Union hatte die SPD Zustimmung für diesen Weg signalisiert. Für parteitaktische Manöver ist die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Frist zu knapp. Jetzt muss die SPD ihr Wort halten und ein zügiges Verfahren ermöglichen. Die Arbeitsuchenden und die Mitarbeiter in den Verwaltungen haben ein Recht auf rasche Klarheit und Rechtssicherheit.
