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10.09.2010 | Hermann Gröhe |

Integration

Gröhe: "Integration verlangt Konsequenz"

CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe hat in einem Gastbeitrag für "Focus-Online" Verständnis für den Unmut vieler Menschen über die "in Teilen gravierenden Missstände im Zusammenleben von Deutschen und Zuwanderern" geäußert. "Wer Angst um Lernfortschritt seiner Kinder hat, in deren Klasse deutsche Schüler eine verschwindende Minderheit sind, wen die Sorge um gewalttätige Übergriffe auf dem Schulweg umtreibt, dem ist allein mit der Warnung vor fragwürdigen Verallgemeinerungen oder dem Hinweis auf Beispiele gelingenden Miteinanders nicht geholfen", schreibt Gröhe.

Angesichts der Tatsache, "dass eine zu spät gestartete umfassende Integrationspolitik ihre Zeit braucht und es noch zu wenig gelingt, der hartnäckigen Integrationsverweigerung Hunderttausender wirksam entgegen zu treten", sei laut Gröhe "Klartext gefragt, nicht Schönfärberei; Konsequenz, nicht Ausgrenzung". Allerdings müsse man zur Kenntnis nehmen, dass "der sich in zahlreichen Moschee-Neubauten immer sichtbarer werdende Islam die deutsche Mehrheitsgesellschaft verunsichert". Dennoch sei zweifelsohne klar: "Unser Grundgesetz schützt zu Recht die Religionsfreiheit der Anhänger aller Religionen", schreibt Gröhe.

"Wegsehen ist keine Toleranz!"

Darüber hinaus bekräftigte Gröhe, "dass es im Hinblick auf unsere Rechtsordnung, vor allem im Hinblick auf die uneingeschränkte Geltung der Grundrechte, keinen "Religions- oder Kulturrabatt" geben darf". Daher sei es richtig, dass die christlich-liberale Koalition verabredet habe, im Kampf gegen die Zwangsehen einen eigenständigen Straftatbestand zu schaffen. "Und wenn der Kriminologe Christian Pfeiffer belegt hat, dass gläubige muslimische Jugendliche in Deutschland deutlich gewaltbereiter sind als andere Migranten, dann dürfen solche Erkenntnisse von Seiten der muslimischen Verbände, aber auch in den Medien und in der Politik nicht  vor allem mit der Klage über eine anwachsende Islamophobie im Westen beantwortet werden.", so Gröhe.  Die berechtigte Ablehnung fragwürdiger Verallgemeinerungen dürfe nicht zum Verschweigen unangenehmer Fakten führen.

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