Eine Verständigung für neue bankaufsichtliche Anforderungen an Banken soll im September dieses Jahres gefunden werden. Ein frühzeitiges Zustimmen zu einzelnen Punkten ist nicht zielführend, vielmehr bedarf es eines Gesamtpakets. Wir brauchen erst eine Gesamteinigung und dürfen uns nicht treiben lassen von voreiligen Entscheidungen. Notwendig ist eine schonende Anpassung an die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen. Nur so vermeiden wir eine Verknappung des Kreditversorgung der Wirtschaftsunternehmen und der Haushalte.
Der von der deutschen Delegation eingelegte grundsätzliche Vorbehalt ist daher voll auf der Linie des Beschlusses des Deutschen Bundestags.
Mit dem interfraktionellen Antrag "Stabilisierung des Finanzsektors - Eigenkapitalvorschriften für Banken angemessen überarbeiten" hat sich der Deutsche Bundestag dafür ausgesprochen, im Rahmen der internationalen Verhandlungen auch weiterhin darauf zu achten, die Chancengleichheit im Wettbewerb sowohl weltweit zwischen international tätigen Kreditinstituten als auch zwischen national und international tätigen Kreditinstituten sowie zwischen Kreditinstituten verschiedener Institutsgruppen in Deutschland aufrechtzuerhalten. Dabei sollen Benachteiligungen für die mittelständische Wirtschaft vermieden werden. Daher bedarf es Übergangsregelungen, auf die sich die Baseler Verhandlungsführer noch nicht einigen konnten.
Antrag des Bundesvorstandes der CDU Deutschlands an den 23. Parteitag am 15./16. November 2010 in Karlsruhe