Die Einigung der Programmnationen über die zusätzliche Finanzierung und Fortführung des Beschaffungsvorhabens des A 400 M erfolgte am 5. März 2010 erst nach Beendigung der Bereinigungssitzung in den frühen Morgenstunden desselben Tages. Deshalb schaffen wir mit dem eingebrachten Änderungsantrag zur 2. Lesung des Einzelplans 14 nun die Grundlage für eine ordnungsgemäße haushälterische Umsetzung dieser Einigung noch im Haushalt 2010.
Damit ist der Weg frei für die Fortführung der Beschaffung des für die Bundeswehr und ihre Einsatzbereitschaft sehr wichtigen Flugzeugs. Die nun im Haushalt eingestellte Ermächtigung dient der rein technischen Begleitung des noch im Detail mit den anderen Programmnationen und der Industrie auszutarierenden Exportkredits. Denn eine spätere außerplanmäßige Berücksichtigung im laufenden Haushaltsvollzug würde ausscheiden.
Der Bundesminister der Verteidigung Karl-Theodor zu Guttenberg muss im weiteren Verfahren dafür Sorge tragen, dass die Rückzahlungsmodalitäten so ausgestaltet werden, dass ein Ausfall der Rückzahlung des Kredits nicht eintritt. Damit kann eine Belastung des Einzelplans in späteren Jahren vermieden werden.
Antrag des Bundesvorstandes der CDU Deutschlands an den 23. Parteitag am 15./16. November 2010 in Karlsruhe