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15.03.2010 | Peter Bleser |

Verbraucherschutz

Intransparenz bei Fremdabhebung am Geldau­tomaten endlich beenden

Anlässlich des heutigen Weltverbrauchertages erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:

Versteckte Gebühren bei Bargeldverfügungen sind nicht länger hinnehmbar. Der Kunde ist König - und sollte nicht nur am Welt­verbrauchertag von Banken so behandelt werden. Auch das vom Bundeskartellamt eingeleitete Verfahren, bei 280 Banken den Vor­wurf überhöhter Gebühren an Geldautomaten zu überprüfen, zeigt den Ernst der Lage: Gegen Gebühren für das Abheben von Bar­geld an fremden Geldautomaten ist nichts einzuwenden, aber Verbraucherabzocke ist nicht zu tolerieren. Wenn die Ergebnisse des Bundeskartellamtes zei­gen sollten, dass hier die Bankkunden bewusst hinters Licht geführt wurden, müssen wir nachbessern.

Abzocke ist aber nur die eine Seite der Medaille; wichtig ist vor allem dass der Kunde über die Gebührenhöhe beim Fremdabheben frühzeitig informiert wird und dementsprechend entscheiden kann. Schon vor Beginn des Geschäftsverkehrs und nicht erst beim Nachprüfen des Kontoauszuges zu Hause muss jeder Verbraucher erkennen können, wie viel die Abhebung kostet. Wer an der Tankstelle sein Auto tankt, kann auch vorher erkennen, was das Benzin kostet. Dies muss auch an jedem Geldautomaten mög­lich sein. Nur dann kann der Kunde entscheiden, ob er den Dienst des Automaten auch nutzen will. Wir brauchen endlich wieder eine Vereinbarung zwischen den vier Bankengruppen in Deutschland; an jedem Geldautomaten deutlich und gut lesbar anzuzeigen, was das Abheben von Fremdkunden kostet. Leider wurde diese bereits bestehende Vereinbarung 2002 aufgeho­ben. Handeln statt reden, das muss auch im Interesse der Ban­ken sein.

 

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