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09.02.2010 | Hermann Gröhe | Berlin | 006/10

Grundsicherung

Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne

Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze erklärt der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Hermann Gröhe:
CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe "Das Urteil ist im Interesse der betroffenen Kinder!"

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Urteil im Interesse der betroffenen Kinder - das ist gut und richtig! Denn sie sind diejenigen, die unter der Arbeitslosigkeit der Eltern besonders leiden. In ihrem Sinne muss die Politik jetzt handeln und Lösungen finden. Was wir brauchen sind dabei zunächst nachvollziehbare Berechnungsverfahren, die der jeweiligen Lebenssituation in den Familien besser gerecht werden.

Zugleich ist klar: Es geht um mehr als die Höhe der finanziellen Mittel. Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Dazu gehört Teilhabe an guter Bildung, Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe, Qualifizierungsmaßnahmen und die ausreichende Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten - von der Tagesmutter bis zum Kitaplatz. Das erhöht für die Eltern die Chance, eine Arbeit anzunehmen und so aus Hartz IV herauszukommen.

Wir werden auch diejenigen Familien im Blick behalten, die trotz harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurechtkommen müssen. Insofern muss der Regelsatz für Kinder, der Kinderzuschlag und das Kindergeld stets gemeinsam betrachtet werden. Für die CDU stellt die Situation der unter Armut leidenden und von Armut bedrohten Kinder eine besondere Herausforderung dar, der wir uns mit aller Kraft stellen wollen.

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