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21.01.2009 | Johannes Singhammer |

Familienpolitik

Kinder schützen - Kinderfreundlichkeit verankern

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses für ein Bundeskinderschutzgesetz erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Johannes Singhammer MdB:

Erstmalig wird es in Deutschland ein Bundeskinderschutzgesetz geben. Damit werden die Konsequenzen aus den schrecklichen Fällen von  Kindesvernachlässigungen gezogen, welche die Menschen in Deutschland erschüttert haben. Die Forderungen der Unionsfraktion werden durchgesetzt.

Bei eindeutigen Hinweisen auf eine Misshandlung von Kindern müssen die Mitarbeiter von Jugendämtern künftig bei ihren Besuchen die Kinder auch in Augenschein nehmen. Dies war bisher leider nicht immer der Fall - mit manchmal fatalen Folgen. Daher ist es wichtig, sich von der offensichtlichen Unversehrtheit des Kindes zu überzeugen. Gleichzeitig müssen Eltern nicht befürchten, dass Jugendämter grundlos in die Familien hineinregieren. Wir werden sorgfältigst darauf achten, dass die Elternrechte nicht ausgehöhlt werden.

Wir wollen aber darüber hinaus auch sicherstellen, dass Kinderlärm nicht länger als Grund für Streitigkeiten die Gerichte beschäftigt. Der Bau und die Existenz von Kinderkrippen, Kindergärten, Spielplatzen etc. darf nicht an vermutetem Kinderlärm scheitern. Wir prüfen derzeit an folgende Möglichkeiten einer gesetzlichen Änderung:

Die Baunutzungsverordnung: Dort wäre klar zu stellen, dass Kindertageseinrichtungen zu den auch in reinen und allgemeinen Wohngebieten zulässigen sozialen Einrichtungen gehören. Eine ähnliche Klarstellung gibt es dort bereits für Altenheime.

Das Immissionsschutzrecht: Mit einer eigenen Immissionsschutzverordnung können faire Messverfahren für die Geräusche vorgeschrieben und den Bestand von Kindertageseinrichtungen sichernde Grenzwerte festgelegt werden.

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