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02.01.2008 | Roland Koch |

Innere Sicherheit

Koch verlangt härteres Jugendstrafrecht

In der Diskussion um jugendliche Gewalttäter hat Hessens Ministerpräsident Roland Koch am Mittwoch Forderungen nach einer härteren Gangart gegenüber jugendlichen Straftätern bekräftigt. "Wer die Regeln verletzt, muss mit der Härte des Staates rechnen, und er darf nicht glauben, dass er mit dem Argument seines Alters und seines Migrationshintergrundes auf mehr Verständnis stößt", betonte Koch.
Hessens Ministerpräsident Roland Koch und Innenminister Volker Bouffier Koch: "Die CDU ist die Partei der inneren Sicherheit"

Neben der Präsentation des aktuellen Wahlkampf-Plakates mit dem Titel "Sicher leben" stellte Koch in Wiesbaden einen Sechs-Punkte-Plan zur Verschärfung des Jugendstrafrechts vor. In diesem Zusammenhang kritisierte Koch insbesondere die fehlende Bereitschaft der SPD, wirksam gegen jugendliche Straftäter vorzugehen. So seien Initiativen der Union für ein schärferes Jugendstrafrecht auf Bundesebene stets am Widerstand der Sozialdemokraten gescheitert. In Hessen hingegen habe die Landesregierung unter Ministerpräsident Roland Koch "Schluss gemacht mit den rot-grünen Privilegien für Straftäter. Die CDU ist die Partei der inneren Sicherheit", so Koch.

Mit Blick auf SPD-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärte Koch, man müsse "wegkommen von einer Ignoranz, wie sie Frau Zypries gezeigt hat. Die Sozialdemokraten glaubten, man könne Härte durch Unterstützung ersetzen, die CDU glaube aber, dass nur durch Härte Unterstützung angenommen werde. Wenn der Staat nicht Härte zeige, mache er sich bei jugendlichen Straftätern lächerlich, bekräftigte Minsterptäsident Koch.

Der vorgestellte Sechs-Punkte-Plan beinhaltet insbesondere die Einführung eines sogenannten Warnschuss-Arrests für notorische jugendliche Straftäter, die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Jugendliche ab 18 Jahren als Regelfall, eine Anhebung der Höchststrafe bei Heranwachsenden von 10 auf 15 Jahre sowie die Möglichkeit zur Sicherungsverwahrung auch bei Heranwachsenden. Außerdem solle das Fahrverbot eine eigenständige Sanktion werden. Ausländer müssten bei einer Mindestgefängnisstrafe von einem Jahr ausgewiesen werden können.

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