Das vorliegende Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung eröffnet den Stadtwerken enorme Möglichkeiten.
Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Um die vom Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) angekündigten erheblichen Investitionen in so genannte KWK-Anlagen zu realisieren, ist seitens des Gesetzgebers rasches Handeln geboten. Die Bundesregierung leistet damit nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen sondern auch zur Belebung des Wettbewerbs auf dem Erzeugermarkt.
