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14.06.2006 | Johannes Singhammer

Finanzen / Steuern

Ehegattensplitting ist unverzichtbar

Zur aktuellen Debatte um eine Abschaffung des Ehegattensplittings, erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Die Debatte um eine Abschaffung des Ehegattensplittings ist eine Gespensterdebatte. Beim Splittingverfahren handelt es sich - wie gerne dargestellt - nicht um eine beliebig veränderbare Steuerbegünstigung, sondern um eine im Grundgesetz verankerte sachgerechte Besteuerung. Durch den im Artikel 6 Absatz I Grundgesetz proklamierten Schutz von Ehe und Familie ergibt sich, dass Eheleuten aus ihrer Ehe keine wirtschaftlichen Nachteile erwachsen dürfen. Ohne das Ehegattensplitting wäre das jedoch der Fall, wenn Eheleute bewusst eine Arbeitsteilung vornähmen, die eine ungleiche Einkommensverteilung zur Folge hätte.

Das Ehegattensplitting stellt keinen Steuervorteil dar, sondern ermöglicht den Ehegatten die freie Entscheidung darüber, wie sie Familienarbeit und Berufsarbeit verteilen. Somit unterliegen alle Ehepaare mit dem gleichen Gesamteinkommen der gleichen Besteuerung.

Eine Änderung des Splittingverfahrens würde in erster Linie Ehen mit Kindern steuerlich belasten. Nach Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung entfallene etwa 90 Prozent des Splittingeffekts auf Ehepaare, die Kinder haben. Die von Kritikern angestrebte Einsparung beim Splitting zur Finanzierung beitragsfreier Kindergärten würde somit auf Kosten der Familien mit Kindern selbst gehen.

 

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