Allerdings will die Bundesregierung das Elterngeld nur dann über volle zwölf Monate zahlen, wenn auch der Vater das Kind mindestens zwei Monate betreut. Ansonsten steht es nur für zehn Monate zur Verfügung. Kritiker sehen dieses Modell als verfassungsrechtlich problematisch an. Dessen ungeachtet rechnet Ministerin von der Leyen nicht mit einem Veto der Karlsruher Richter. Schließlich gebe es inzwischen maßgebliche Stimmen, die die geplante Regelung für verfassungsgemäß hielten. Dies sage einem auch schon der "gesunde Menschenverstand". Denn die Inanspruchnahme der Leistung sei freiwillig. Außerdem stärke der Staat den Vätern mit dem Elterngeld den Rücken. So hätten Untersuchungen ergeben, "dass über die Hälfte der Männer unter 44 Jahren gerne Elternzeit nehmen würden, wenn sie dabei ein Einkommen hätten".
Um zu verhindern, dass Alleinerziehende durch die neue Familienleistung weniger Geld erhalten, werde im Ministerium bis zur Einbringung des Gesetzestextes in das parlamentarische Verfahren noch genau gerechnet, kündigte Ursula von der Leyen an. Das Eltern-Mindestgeld müsse so konstruiert sein, dass Alleinerziehende nicht in das Arbeitslosengeld II fallen. Wenn sie vor der Geburt einen Beruf ausgeübt hätten, erhielten sie zwei Drittel ihres Einkommens ersetzt.
Die Familienministerin erinnerte daran, dass unsere Gesellschaft nur eine Zukunft habe, "wenn wir Raum und Zeit für Kinder ganz in den Mittelpunkt unseres Handelns" stellen würden. Deutschland werde nur dann ein kinderfreundliches Land, wenn es jungen Männern und Frauen helfe, ihre Talente am Arbeitsplatz einzubringen und dennoch glückliche Eltern zu sein. In diesem Zusammenhang appellierte von der Leyen an die Wirtschaft, "ihre Angst vor Erziehenden" zu verlieren und stattdessen zu erkennen, dass Eltern Führungsqualitäten sowie soziale und emotionale Kompetenzen mitbringen würden.